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Ist meine Wunsch-Domain noch frei?von Andrea Temesvari, Veiko Doetz und Anja Krauseneck Das Internet ist kein rechtsfreier Raum! Mit der rasanten Entwicklung und umfangreichen Nutzung des Internet ging auch die Herausbildung eines neuen Zweiges in der deutschen Rechtsprechung einher, die des sogenannten Internetrechts. Es umfasst Bestandteile aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Handelsgesetzbuch (HGB) und dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Bei der Wahl eines Domain-Namens sollte man sich über diese rechtlichen Rahmenbedingungen im Klaren sein, um unschöne Post von fremden Anwälten zu vermeiden. Sieben einfache und kurze Regeln sollten beachtet werden. Man findet sie neben den relevanten Gesetzen und FAQs zum Beispiel unter: Hier gibt es auch Informationen über wichtige Gerichtsurteile, über umstrittene Domainnamen, wie etwa krupp.de, shell.de oder heidelberg.de.
Ob der gewünschte Domain-Name schon vergeben ist, kann man zum Beispiel auf der Seite der Denic eG, der zentralen deutschen Vergabestelle für Domain-Namen, überprüfen. Auch wenn der Name noch frei ist, heißt es vorsichtig sein: Denic registriert die neuen Namen, gibt aber keine Auskünfte über eventuell bereits bestehendes Markenrecht: Folgende Seite bietet einen benutzerfreundlichen Überblick über Gesetzestexte wie BGB, HGB und viele andere: Andere sind spezialisiert auf einzelne Gesetze. So behandelt deutsches, europäisches und internationales Markenrecht und gibt Auskunft über das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Also: Vor der Registrierung der neuen Domain ist unbedingt umfangreiche Recherche erforderlich, um Abmahnungen und rechtlichen Ärger zu vermeiden.
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