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Das Volk darf nicht entscheiden

Teil 1: Von der Koalitionsvereinbarung zur Gesetzesvorlage


Von Matthias Marsen

Direkte Demokratie auf Bundesebene heißt Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger bei wichtigen Sachfragen wie Renten, Kriegseinsätzen der Bundeswehr, Abschaffung der Wehrpflicht, Ökosteuer oder die Zukunft des Gesundheitswesens. Über 80 Prozent der Deutschen wünschen sich diese Möglichkeit.

Und auch die Mehrheit im Bundestag war einmal dafür, die direkte Demokratie auf Bundesebene im Grundgesetz zu verankern.

Aber:
CDU/CSU und zahlreiche FDP-Abgeordnete blieben nach der Aussprache zum Gesetzesvorhaben am 7.Juni 2002 bei ihrem "Nein". Die für die notwendige Verfassungsänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit kam somit nicht zustande.

Dennoch:
Die Diskussion über die Einführung der bundesweiten direkten Demokratie wird weiter gehen: "Sie werden dieses Thema nicht mehr los" versprach der SPD-Bundestagsabgeordnete Bachmaier der CDU/CSU.

82,7 Prozent sind für die direkte Demokratie
Direkte Demokratie auf Bundes-
ebene: 82,7 Prozent der
Bundesbürger sind dafür
(emnid-Umfrage, April 2002)
Montage: Matthias Marsen

Das Grundgesetz
Die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger bei grundsätzlichen Fragen der gesellschaftlichen Entwicklung mit entscheiden zu können, ist im repräsentativen System unserer Verfassung bislang nicht vorgesehen. Zwar werden in Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes neben Wahlen explizit Abstimmungen als Mittel der Ausübung von Staatsgewalt durch das Volk genannt, doch sind diese nur für den Fall einer Neugliederung der Länder möglich (siehe Artikel 29 Grundgesetz).

Diese Zurückhaltung des Verfassungsgesetzgebers bezüglich plebiszitärer Rechte der Bevölkerung ist mit den Erfahrungen des Dritten Reiches zu erklären. Der Parlamentarische Rat hatte Bedenken, einem Volk, das den Nationalsozialismus ermöglicht hatte, sofort direkte Beteiligungsrechte zu geben. Es bestand allerdings schon damals die Auffassung, dass der Begriff "Abstimmungen" später durch den Gesetzgeber weiter ausgestaltet werden sollte. Genau dies wollte die Rot-Grüne Regierung - 53 Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes - tun.

Der lange Weg
Es sah viel versprechend aus für die Befürworter der direkten Demokratie auf Bundesebene. Das erste Mal hatte sich eine Regierungskoalition die Stärkung demokratischer Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger auf die Fahne geschrieben. Auf Antrag der Grünen war dieses Vorhaben in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden.

"Ich werde die Absicht der Rot-Grünen Koalition, durch eine Grundgesetzänderung einen Volksentscheid auch auf Bundesebene einzuführen, unterstützen", so der damalige Kanzlerkandidat Edmund Stoiber im Herbst 1998 (Abendzeitung, München, 19.10.1998). Jürgen Rüttgers, Saarlands Landeschef Peter Müller und der bayerische Innenminister Günter Beckstein befürworteten ebenfalls die Einführung einer bundesweiten direkten Demokratie.

Die FDP sprach sich noch auf ihrem Bundesparteitag mit überwältigender Mehrheit grundsätzlich für Volksentscheide auf Bundesebene aus.

Die PDS hatte bereits 1999 einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht.

Aber dann kam alles ganz anders.
Zunächst ließ der Rot-Grüne Gesetzentwurf auf sich warten. Erst Mitte 2001 begannen die Verhandlungen zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Neun Monate später, im März 2002, wurde der Gesetzentwurf präsentiert. Und die Parteispitzen von SPD und Grünen ließen ihn umgehend in der Schublade verschwinden. "Mehr Demokratie e.V." - der Verein, der sich für die Einführung des Volksentscheides einsetzt - hoffte vergeblich, dass ihr Anliegen zur "Chefsache" würde.
Doch plötzlich befand man sich mitten im Wahlkampf. Diejenigen Politiker von FDP und CDU/CSU, die sich zu Beginn der Legislaturperiode noch die Einführung der direkten Demokratie auf Bundesebene vorstellen konnten, hielten sich nun mit ihrer Meinung auffällig zurück.

Die Abstimmung
Bereits vor der Abstimmung war klar: Es wird nicht zu einer Zweidrittelmehrheit reichen. CDU/CSU stimmten komplett gegen den Entwurf. Von der FDP - die ihren Abgeordneten bezüglich deren Entscheidung ausdrücklich keine Vorgaben machte - stimmten nur wenige Abgeordnete für den Gesetzentwurf. Lediglich die PDS stand - trotz einiger Kritik - noch geschlossen hinter dem Rot-Grünen Reformvorhaben.

Ein Etappensieg
"Immerhin: Erstmals seit 1949 hat sich eine deutliche Mehrheit im Bundestag für die direkte Demokratie ausgesprochen", so Tim Weber, Sprecher von "Mehr Demokratie e.V.". Er wertete das Ergebnis denn auch als einen "Etappensieg auf dem Weg zur Volksabstimmung".

Für die nächste Etappe hatte sich der Verein viel vorgenommen. Vor der Wahl wurden Gespräche mit 110 Kandidatinnen und Kandidaten für den neuen Bundestag geführt. Im Herbst wollen die "Menschen für Volksabstimmung" dem Bundestag zudem 100.000 Unterschriften überreichen. Ende September hatten bereits über 90.000 Bürgerinnen und Bürger unterschrieben. Das Ziel ist klar: Die Wiedervorlage eines Gesetzentwurfes in der neuen Legislaturperiode.

Bei der SPD und den Grünen werden sie auf offene Ohren stoßen. Beide Parteien haben versprochen, sich auch in der kommenden Legislaturperiode für die direkte Demokratie auf Bundesebene einzusetzen.

www.mehrdemokratie.de
Der Verein "Mehr Demokratie e.V." setzt sich für das Recht auf Volksentscheid ein. Auf seiner Website findet man umfassende Informationen zum Thema: Der Rot-Grüne Gesetzentwurf, direkte Demokratie im internationalen Vergleich, Meinungsumfragergebnisse sowie ein vom Verein ausgearbeiteter alternativer Gesetzentwurf. Auch setzt sich der Verein in seinen "Positionspapieren" ausgiebig mit den Gegenargumenten auseinander. Diese Papiere kann man als pdf-Dateien downloaden. Ferner gibt es ein "Lexikon der direkten Demokratie" und eine umfangreiche Linksammlung zur Thematik.

www.bund.de
Hier werden kurz die Grundbegriffe der Demokratie erläutert. Außerdem findet man einen sehr guten Überblick über Pro und Contra zur direkten Demokratie – losgelöst von parteipolitischen Positionen.

Der Gesetzentwurf
Die Positionen der Parteien

 

 
   
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