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Das Volk darf nicht entscheidenTeil 2: Der Gesetzentwurf
Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid. Die Stärkung der Beteilungsrechte der Bürgerinnen und Bürger sollte sich nach den Rot-Grünen Vorstellungen in Form eines dreistufigen Volksgesetzgebungsverfahrens vollziehen. VolksinitiativeGesetzesvorlagen sollten künftig durch jeden Bürger und jede Bürgerin in den Bundestag eingebracht werden können. Die Voraussetzungen:
Ist dies der Fall, ist die Initiative zustande gekommen. Der Entwurf wird in den Bundestag eingebracht. Das Parlament hat nun acht Monate Zeit, sich zu entscheiden. Es kann dem Entwurf zustimmen, ihn ablehnen, oder einen eigenen Entwurf anfertigen. Entwirft es eine eigene Gesetzesvorlage, wird diese den Bürgerinnen und Bürgern parallel zum Entwurf der Volksinitiative zur Abstimmung vorgelegt.
Volksbegehren
Wird diese Voraussetzung erfüllt, wird der Entwurf erneut dem Bundestag vorgelegt. Das Parlament hat nun sechs Monate Zeit, sich zu entscheiden. Lehnt es den Entwurf erneut ab, kommt es zum Volksentscheid. Volksentscheid
Noch mehr Regeln Der Gefahr verfassungswidriger Volksentscheide wurde vorgebeugt, indem das Bundesverfassungsgericht bereits ab der Einleitung des Volksbegehrens eine Kontrollfunktion ausüben sollte. Bevor ein Gesetz entsteht, wird die Einhaltung der formellen wie materiellen verfassungsrechtlichen Grenzen überprüft. Verfassungswidrige Volksentscheide, zum Beispiel solche mit minderheitenfeindlichen Inhalten, können so schon von vornherein nicht zustande kommen. Die Mitbestimmung sollte auch nach den Rot-Grünen Vorstellungen nicht schrankenlos möglich sein. So wurden einzelne Regelungsgegenstände ausdrücklich von der Mitbestimmung ausgenommen: Das Haushaltsgesetz, die Abgabengesetzes - Steuern, Zölle und Finanzmonopole - und ebenso die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten. Um die Unabhängigkeit der Bundestagsabgeordneten zu gewährleisten, sollte sich die Volksgesetzgebung auch nicht auf deren Rechtsstellung erstrecken. Dem Parlament wäre übrigens immer noch ein Hintertürchen offen geblieben. Es hätte ein durch Volksentscheid beschlossenes Gesetz jederzeit wieder ändern oder gar aufheben können.... www.mehr-demokratie.de Von der Koalitionsvereinbarung zur Gesetzesvorlage
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