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Das Volk darf nicht entscheiden

Teil 2: Der Gesetzentwurf


Von Matthias Marsen

Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid. Die Stärkung der Beteilungsrechte der Bürgerinnen und Bürger sollte sich nach den Rot-Grünen Vorstellungen in Form eines dreistufigen Volksgesetzgebungsverfahrens vollziehen.

Volksinitiative
Gesetzesvorlagen sollten künftig durch jeden Bürger und jede Bürgerin in den Bundestag eingebracht werden können. Die Voraussetzungen:
  • Die Initiatoren erstellen einen ausformulierten und begründeten Gesetzentwurf
  • 400.000 Unterschriften müssen dafür gesammelt werden

Ist dies der Fall, ist die Initiative zustande gekommen. Der Entwurf wird in den Bundestag eingebracht. Das Parlament hat nun acht Monate Zeit, sich zu entscheiden. Es kann dem Entwurf zustimmen, ihn ablehnen, oder einen eigenen Entwurf anfertigen. Entwirft es eine eigene Gesetzesvorlage, wird diese den Bürgerinnen und Bürgern parallel zum Entwurf der Volksinitiative zur Abstimmung vorgelegt.

Auch Abstimmungen über Sachfragen sollten möglich werden
Auch Abstimmungen über wichtige
Sachfragen sollten nach den Rot-
Grünen Vorstellungen möglich
werden
Montage: Matthias Marsen

Volksbegehren
Verabschiedet das Parlament den Entwurf nicht, können die Initiatoren nun ein Volksbegehren einleiten. Voraussetzung:

  • fünf Prozent der Stimmberechtigen , das sind rund drei Millionen Bürger und Bürgerinnen, müssen das Begehren mit ihren Unterschriften stützen

Wird diese Voraussetzung erfüllt, wird der Entwurf erneut dem Bundestag vorgelegt. Das Parlament hat nun sechs Monate Zeit, sich zu entscheiden. Lehnt es den Entwurf erneut ab, kommt es zum Volksentscheid.

Volksentscheid
Beim Volksentscheid können alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger über den Entwurf abstimmen.

  • Neue Gesetze erfordern die einfache Mehrheit der Abstimmenden . Mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten müssen sich dabei an der Abstimmung beteiligt haben.
  • Verfassungsänderungen erfordern eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Hier müssen mindestens 40 Prozent der Stimmberechtigten abgestimmt haben.

Noch mehr Regeln
Wie sollten die Länder bei zustimmungspflichtigen Gesetzen berücksichtigt werden? Wie konnte der föderativen Struktur der Bundesrepublik Rechnung getragen werden? Hier diente die Schweiz - nach wie vor Weltmeister in Sachen direkter Demokratie - als Vorbild. Die Stimmen werden in diesen Fällen doppelt gezählt. Das Ergebnis der Abstimmung in jedem einzelnen Bundesland gilt damit gleichzeitig als Abgabe seiner Stimmen im Bundesrat.

Der Gefahr verfassungswidriger Volksentscheide wurde vorgebeugt, indem das Bundesverfassungsgericht bereits ab der Einleitung des Volksbegehrens eine Kontrollfunktion ausüben sollte. Bevor ein Gesetz entsteht, wird die Einhaltung der formellen wie materiellen verfassungsrechtlichen Grenzen überprüft. Verfassungswidrige Volksentscheide, zum Beispiel solche mit minderheitenfeindlichen Inhalten, können so schon von vornherein nicht zustande kommen.

Die Mitbestimmung sollte auch nach den Rot-Grünen Vorstellungen nicht schrankenlos möglich sein. So wurden einzelne Regelungsgegenstände ausdrücklich von der Mitbestimmung ausgenommen: Das Haushaltsgesetz, die Abgabengesetzes - Steuern, Zölle und Finanzmonopole - und ebenso die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten. Um die Unabhängigkeit der Bundestagsabgeordneten zu gewährleisten, sollte sich die Volksgesetzgebung auch nicht auf deren Rechtsstellung erstrecken.

Dem Parlament wäre übrigens immer noch ein Hintertürchen offen geblieben. Es hätte ein durch Volksentscheid beschlossenes Gesetz jederzeit wieder ändern oder gar aufheben können....

www.mehr-demokratie.de
Hier findet man den Rot-Grünen Gesetzentwurf den man als pdf-Datei downloaden kann.

Von der Koalitionsvereinbarung zur Gesetzesvorlage
Die Positionen der Parteien

 

 
   
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