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Das Volk darf nicht entscheiden

Teil 3: Die Positionen der Parteien


Von Matthias Marsen

In der abschließenden Lesung zum Gesetzentwurf am 7.Juni 2002 verdeutlichten die Parteien ihre Positionen.

SPD /Bündnis 90 / Die Grünen
"Politik darf nicht nur über die Köpfe der Bürger und Bürgerinnen gemacht werden (...) Wer das Gefühl hat, nie gefragt und nie beteiligt zu werden, der wendet sich sowohl von der Politik als auch vom Gemeinwesen ab". Diese Sätze des Bündnis-Grünen Gerald Häfner beschreiben die Gedanken, die hinter der Idee stehen, die parlamentarisch-repräsentative Demokratie um direkte Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu ergänzen.

Direkte Demokratie soll Engagement und die Bereitschaft zur Mitverantwortung stärken. Häfner erwartet jedoch noch mehr von der direkten Demokratie: "Direkte Demokratie führt dazu, dass anders als bei den Wahlen, bei denen man nur Personen und Parteien wählen kann, eine Sachfrage im Mittelpunkt steht und sie ausführlich und gründlich in der Bevölkerung diskutiert und abgewogen wird", erläuterte Häfner unter Hinweis auf die Ergebnisse mehrerer Forschungsarbeiten.

Direkte Demokratie sei ein Angebot an die Jugend. Diese würde sich gerne engagieren, wenn sie nur das Gefühl hätte, ein Ziel in einer überschaubaren Zeit erreichen zu können. Genau dies sei durch die direkte Demokratie möglich.

CDU/CSU und große Teile der FDP blockierten die Verfassungsänderung
Die Verfassung bleibt "plebiszitfeindlich".
CDU/CSU und große Teile der FDP waren
gegen die Einführung der direkten Demokratie
Montage: Matthias Marsen

"Nichts ist (...) so gut, dass man es nicht ausbauen und verbessern könnte (...).Wir wollen die Demokratie in unserem Lande beleben und bereichern", so der SPD-Abgeordnete Hermann Bachmaier. Er ist sich sicher: Allein die Möglichkeit von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden werde eine "heilsame Rückwirkung auf das parlamentarische Leben und vor allem auf die Bürgernähe der parlamentarischen Entscheidungsprozesse haben".

Sowohl die SPD als auch Bündnis 90/Die Grünen hatten die Stärkung der Mitwirkungsrechte in ihre Wahlprogramme aufgenommen.

FDP
"Es ist dem schwierigem Thema nicht angemessen, es am Ende einer Legislaturperiode noch in aller Eile abzuhandeln", so der FDP-Abgeordnete Dr. Max Stadler. Eine Kritik, die auch die CDU/CSU und die PDS teilten.

Zudem haben zahlreiche FDP-Abgeordnete prinzipielle Bedenken gegen die Einführung der bundesweiten direkten Demokratie. Die bewährte Balance zwischen repräsentativer Demokratie und Volksbeteiligung könne ins Wanken geraten, so befürchten viele.

Dennoch: Die FDP machte ein überraschendes Angebot. Sie schlug vor, die direkte Demokratie ausschließlich in Form der Volksinitiative in das Grundgesetz aufzunehmen. Ein Vorschlag, der ebenfalls keine Mehrheit fand.

In ihrem Wahlprogramm sprach sich die FDP dafür aus, die repräsentative Demokratie um Elemente der direkten Demokratie zu bereichern: "Der Bürger muss sich vor allem in seinem unmittelbaren Umfeld stärker an Entscheidungen beteiligen können". Ob hiermit ein nationales Volksentscheidrecht gemeint war, bleibt unklar.

CDU/CSU
Der Gesetzentwurf verstoße gegen die "grundsätzliche Mitwirkung der Bundesländer an der Gesetzgebung" und sei daher verfassungswidrig, so der CDU-Abgeordnete Erwin Marschewski.
Nicht nur Marschewski befürchtet "einen Abschied von der Mehrheits-
demokratie" und einen "Einstieg in eine zufällige "Minderheitsmehrheit".

Hintergrund dieser Befürchtung: Faktisch reicht es für das Zustandekommen eines Gesetzes aus, wenn zehn Prozent plus ein Stimmberechtigter für das Gesetzesvorhaben stimmen. Damit "...nehme ich die Privilegierung von Minderheiten und damit den Einstieg in eine verfassungsmäßige Ungleichheit in Kauf", führte der CDU-Abgeordnete Professor Rupert Scholz weiter aus.

Scholz befürchtet, dass es gerade die Parteien sein werden, die Volksinitiativen, -begehren und -entscheide anstoßen und organisieren. Damit werde die Macht der Parteien weiter massiv wachsen. Das sei das Gegenteil von dem, was erreicht werden solle.

Weitere Kritikpunkte: Plebiszite würden Entscheidungen auf ein schlichtes Ja oder Nein verengen. Sie erlaubten keine Kompromisse. Die Sachfragen, um die es bei Abstimmungen auf Bundesebene ginge, seien zu schwierig und zu komplex, um durch die Bürgerinnen und Bürger entschieden zu werden.

Die bundesweite direkte Demokratie war denn auch nicht im Wahlprogramm der CDU enthalten. Dennoch: Zahlreiche CDU-Politiker haben sich in der Vergangenheit für die Stärkung von Mitwirkungsrechten der Bürgerinnen und Bürger ausgesprochen. Zwei-Drittel der CDU-Wähler befürworten dies übrigens ebenfalls.

PDS
"Sehr hohe Hürden" habe die Koalition bei den Unterschriftenzahlen errichtet, kritisierte der PDS-Abgeordnete Roland Claus.
In einem eigenen Gesetzentwurf von 1999 hatte die PDS die Schwellen deutlich niedriger angesetzt: 100.000 Wahlberechtigte wären für die Unterzeichnung der Volksinitiative, eine Million für die Unterzeichnung des Volksbegehrens erforderlich gewesen.
Der Gesetzentwurf sollte durch Volksentscheid bereits dann angenommen sein, wenn die Mehrheit der Abstimmenden zugestimmt hätte. Auf die Festlegung einer Beteiligungsquote hatte die PDS verzichtet.

Auch die PDS forderte in ihrem Wahlprogramm die Einführung der direkten Demokratie auf Bundesebene.

www.bundestag.de
Hier kann man sich das Protokoll der 240.Sitzung des Bundestages downloaden. In dieser Sitzung wurde das Rot-Grüne Gesetzesvorhaben abschließend beraten. Zu Wort kamen: Hermann Bachmaier (SPD), Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD), Erwin Marschewski (CDU/CSU), Prof. Dr. Rupert Scholz (CDU/CSU), Gerald Häfner (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Max Stadler (FDP), Roland Claus (PDS).

Von der Koalitionsvereinbarung zur Gesetzesvorlage
Der Gesetzentwurf

 

 
   
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