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Ich und die AGPetra Ullmann Seit 01.01.2003 hat sich eine weitere Fördermöglichkeit hinzugesellt, die Ich - AG. Diese zielt auf angehende Kleinstunternehmer im Dienstleistungssektor ab. Es darf aber auch jede andere Branche sein. Ich - AG oder Überbrückungsgeld: Das Arbeitsamt bewilligt nur eine der beiden Leistungen. Der Gründungswillige muss sich entscheiden. ÜberbrückungsgeldDas Überbrückungsgeld fördert seit 1988 Existenzgründer, die vorher arbeitslos waren. Es sichert den Lebensunterhalt während der ersten sechs Monate nach der Existenzgründung. Den Antrag kann stellen, wer Leistungen des Arbeitsamtes bezieht oder direkt im Anschluss an den Jobverlust eine eigene Existenz gründet. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. Ist das Überbrückungsgeld bewilligt, so zahlt das Arbeitsamt sechs Monate lang eine Förderung in Höhe der bisherigen Leistungen. Hinzu kommt ein Pauschalbetrag in Höhe der Sozialversicherungsbeiträge, die das Arbeitsamt bisher getragen hat oder zu tragen hätte. Für die Gewährung des Überbrückungsgeldes sind keine Grenzen bezüglich des Einkommens oder der Zahl der beschäftigten Mitarbeiter gesetzt. Bevor der Antrag gestellt werden kann, muss die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens allerdings durch eine sachkundige Stelle bestätigt werden. In Betracht kommen die IHK oder ein Steuerberater. Der Jungunternehmer muss sich freiwillig in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versichern.
Die Gründung einer Ich - AG ist seit Anfang des Jahres möglich und wird vorerst bis Ende 2005 gefördert. Gesetzliche Grundlage ist der neue § 421 I des Sozialgesetzbuches (SGB III). Danach besteht bei Aufnahme einer dauerhaft selbstständigen Tätigkeit ein Rechtsanspruch auf den Existenzgründungszuschuss. Die Förderung dient der sozialen Sicherung während einer ein- bis dreijährigen Startphase der Gründung. Im ersten Jahr nach Ende der Arbeitslosigkeit beträgt der monatliche Zuschuss pauschal 600 Euro. Im zweiten Jahr werden 360 Euro monatlich, im dritten 240 Euro gezahlt. Antragsberechtigt sind Personen, die Arbeitslosengeld oder -hilfe beziehen bzw. in Arbeitsbeschaffungs- oder Strukturanpassungs-Maßnahmen beschäftigt sind. Das erwartete Arbeitseinkommen (= Gewinn) darf 25.000 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Minijobs, die neben der selbstständigen Tätigkeit ausgeübt werden dürfen, sind mit eingeschlossen. Wird diese Grenze überschritten, wird im Folgejahr die Förderung eingestellt. Im laufenden, bewilligten Zeitraum wird weitergezahlt. Der Existenzgründungszuschuss ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressions-Vorbehalt. Das heißt, er wird zur Berechnung des Einkommenssteuersatzes auf eventuelles weiteres Einkommen herangezogen, wie unter anderem Mieteinkünfte oder Renten. Die Ich - AG ist keine neue Rechtsform. Die Gründer firmieren als Freiberufler, Einzelunternehmer oder Ein-Personen-Gesellschaft in der Branche ihrer Wahl. Sie müssen mindestens 15 Wochenstunden als Selbstständige arbeiten. Nur dann gilt die Arbeitslosigkeit als beendet. Die Kleinstgründer dürfen außerdem nicht Arbeitgeber sein. Nur Familienangehörige bis zum zweiten Grade und natürlich der Ehepartner dürfen mithelfen. In diesem Fall erweitert sich das Mini-Unternehmen zu einer "Familien - AG" und die Einkommensgrenze erhöht sich auf 50.000 Euro pro Jahr. Der Existenzgründerzuschuss ist zwar nicht mit dem Überbrückungsgeld kombinierbar, mit anderen staatlichen Hilfen dagegen schon (z.B. Gründungsdarlehen). Ich - AG - Gründer bleiben Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung, sind dagegen freiwillig bei den gesetzlichen Krankenkassen versichert. Als Beitrag zur Rentenversicherung werden 19,5 Prozent von der halben monatlichen Bezugsgröße fällig (derzeit 2.380 Euro im Westen, 1995 Euro im Osten). Die Beiträge belaufen sich somit auf monatlich 230 bzw. 195 Euro. Kann der Gründer ein geringeres Einkommen nachweisen, ist auch ein Beitrag von 63 Euro möglich (ab 1.4.2003: 78,- Euro). Die Krankenversicherung kassiert bei einem durchschnittlichen Beitragssatz von 15 Prozent 167 Euro, Hinzu kommen 20 Euro für die Pflegeversicherung. Stellt man den Antrag auf Existenzgründungszuschuss, so ist die Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit beim Gewerbeamt (Gewerbetreibende) oder Finanzamt (Freiberufler) beizufügen. Der Antragsteller kann sich das entsprechende Formular auf der Website des Arbeitsamtes herunterladen. Inzwischen ist der "small business act" als weitere Unterstützung der Existenzgründer abgesegnet. Beträgt der Jahresumsatz der Jungunternehmer nicht mehr als 17.500 Euro, werden die Betriebsausgaben pauschal mit 50 Prozent angesetzt. Ab 01.01.2004 soll dieser Betrag auf 35.000 Euro angehoben werden - sofern die Europäische Kommission zustimmt. Die Kleinstunternehmen sind somit nicht nur von der Umsatz- und Gewerbesteuerpflicht, sondern auch von der Einkommenssteuer befreit - sofern sie keine sonstigen Einnahmen haben. Die Pflichtmitgliedschaft in der IHK wird für die ersten vier Jahre ausgesetzt. Fazit: Auf drei Jahre gerechnet ermöglicht der Zuschuss den Kleinstgründern gerade einmal, ihre Sozialabgaben auch dann bezahlen zu können, wenn die Einnahmesituation einmal besonders schlecht ist. Für den Lebensunterhalt müssen dagegen gleich die Einnahmequellen sprudeln. Es macht also Sinn sich bereits während der Arbeitslosigkeit konzeptionell vorzubereiten, erste Aufträge zu akquirieren und eventuell Testprojekte durchzuführen. ICH - AG oder Überbrückungsgeld?Wann lohnt sich nun die Ich - AG. Wann fahre ich mit Überbrückungsgeld besser? Rein materiell gesehen erscheint die Ich - AG vorteilhafter. Die Gesamtsumme der Förderung in drei Jahren beläuft sich auf 14.400 Euro. Wer dagegen mehr als 2000 Euro Arbeitslosengeld bezieht, ist mit dem Überbrückungsgeld besser dran. Zu diesem Kreis dürften aber nur die wenigsten Arbeitsamtkunden zählen. Hinzu kommt, dass die bürokratischen Hürden für die Beantragung der Zuschüsse für die Ich - AG niedriger sind. Obwohl die die Bundesanstalt für Arbeit in diesem Jahr mit 25.000 Anträgen auf Gründung einer Ich - AG rechnet, herrscht bei Kennern der Gründerszene Skepsis. Sie befürchten, dass unter Druck und mangels Alternativen übereilt und konzeptionslos gegründet wird. Um Bauchlandungen und Rückfall in das Sozialsystem zu vermeiden, bedarf es jedoch einer gründlichen Beratung. Die Arbeitsämter werden diese Beratung wohl kaum leisten können, eher schon die von Stolpe geforderten 600 Gründungsberater für den Osten. Seniorexperten sollen den angehenden Jungunternehmern beratend zur Seite stehen, wenn sie sich selbstständig machen. |
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